Rechtsprechung
BFH, 10.07.1992 - VI R 19/91 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Simons & Moll-Simons
EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, § 10 Abs. 1 Nr. 7, § 12 Nr. 1 Satz 2
- Wolters Kluwer
Aufwendungen eines Diplom-Ingenieurs - Diplom-Wirtschaftsingenieur - Werbungskosten - Zweitstudium - Wechsel in andere Berufssparte
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Werbungskosten durch Aufbaustudium "Diplom-Wirtschaftsingenieur"
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Aufwendungen für ein Aufbaustudium als Fortbildungskosten - Geänderte Rechtsprechung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 168, 341
- DB 1993, 359
- BStBl II 1992, 966
Wird zitiert von ... (37) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 26.04.1989 - VI R 95/85
Ausbildungskosten - Berufsoffizier - Hochschulstudium - …
Auszug aus BFH, 10.07.1992 - VI R 19/91
Dagegen zielen Ausbildungskosten darauf ab, Kenntnisse zu erwerben, die als Grundlage für einen künftigen Beruf notwendig sind (vgl. zuletzt das Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 26. April 1989 VI R 95/85, BFHE 156, 494, BStBl II 1989, 616). - BFH, 03.12.1974 - VI R 189/73
Volksschullehrer - Aufwendungen für Studium - Heilpädagogik - Lehrbefähigung für …
Auszug aus BFH, 10.07.1992 - VI R 19/91
Diesen Grundsätzen folgend hat der Senat bei Aufwendungen für Zweitstudien auf die Studiendauer, die Art des Studienabschlusses und die Feststellung abgestellt, ob das Studium bei isolierter Betrachtung überhaupt für eine Berufsausübung ausreicht oder ob es nicht nur der Spezialisierung in einem bereits ausgeübten Beruf dient (vgl. das BFH-Urteil vom 3. Dezember 1974 VI R 189/73, BFHE 114, 361, BStBl II 1975, 280). - BFH, 31.07.1991 - VIII R 23/89
1. Fremdgeschäfte zwischen personenidentischen Personengesellschaften - 2. …
Auszug aus BFH, 10.07.1992 - VI R 19/91
Sie ist nach § 118 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) für das Revisionsgericht bindend, wenn sie - wie im Streitfall - verfahrensrechtlich einwandfrei und ohne Denkfehler oder Verletzung von Erfahrungssätzen zustande gekommen ist; das gilt auch dann, wenn sie nicht zwingend, sondern nur möglich ist (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 31. Juli 1991 VIII R 23/89, BFHE 165, 398, BStBl II 1992, 375). - BFH, 14.02.1992 - VI R 26/90
Werbungskosten durch Fortbildung von Sekundarstufe I zu II
Auszug aus BFH, 10.07.1992 - VI R 19/91
Er hat Kosten der Fortbildung angenommen, wenn bereits das Erststudium zu einem Berufsabschluß geführt hat und es sich bei dem Zweitstudium um ein darauf aufbauendes Zusatzstudium handelt, durch das die im Rahmen des Erststudiums erworbenen Kenntnisse ergänzt und vertieft werden, und das nicht den Wechsel in eine andere Berufssparte ermöglicht (vgl. das BFH-Urteil vom 14. Februar 1992 VI R 26/90, BFHE 167, 127, BStBl II 1992, 556).
- BFH, 19.06.1997 - IV R 4/97
Fortbildungskosten - Hochschulstudium - Vorläufige Veranlagung
Es handle sich daher um Fortbildungskosten (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. Juli 1992 VI R 19/91, BFHE 168, 341, BStBl II 1992, 966).Das Finanzgericht --FG-- (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1995, 829) kam unter Hinweis auf das BFH-Urteil in BFHE 168, 341, BStBl II 1992, 966 zu dem Ergebnis, daß es für technische Führungskräfte erforderlich sei, sich auf betriebswirtschaftlich-organisatorischem Gebiet fortzubilden.
Ausbildungskosten werden zum Erwerb von Kenntnissen aufgewandt, die als Grundlage für einen künftigen Beruf notwendig sind; dagegen dienen Fort- oder Weiterbildungskosten dazu, in einem ausgeübten Beruf auf dem laufenden zu bleiben, den jeweiligen Anforderungen gerecht zu werden und so in dem ausgeübten Beruf besser vorwärts zu kommen (BFH-Urteil in BFHE 168, 341, BStBl II 1992, 966, m.w.N.).
Aus diesen Gründen hat der VI. Senat des BFH bereits die Aufwendungen eines Diplom-Ingenieurs (FH) für ein dreisemestriges Abendstudium der Wirtschaftsingenieurwissenschaften als abzugsfähig anerkannt, weil er damit keine von seiner bisherigen Tätigkeit unabhängige Qualifikation anstrebte (BFH-Urteil in BFHE 168, 341, BStBl II 1992, 966).
Allerdings war das Zweitstudium im Streitfall kein typisches Aufbaustudium wie in dem vom VI. Senat bereits entschiedenen Fall (BFH-Urteil in BFHE 168, 341, BStBl II 1992, 966;… s. auch BFH-Urteil vom 30. Oktober 1992 VI R 25/90, BFH/NV 1994, 154).
- BFH, 19.04.1996 - VI R 24/95
Aufwendungen für ein auf ein abgeschlossenes Erststudium der …
Entsprechend wurden auch Aufwendungen eines Diplom-Ingenieurs für ein nur wenige Semester umfassendes Studium zur Erlangung der Berufsbezeichnung "Diplom-Wirtschaftsingenieur" zum Werbungskostenabzug zugelassen (Urteile vom 10. Juli 1992 VI R 19/91, BFHE 168, 341, BStBl II 1992, 966, …und vom 30. Oktober 1992 VI R 25/90, BFH/NV 1994, 154). - BFH, 18.04.1996 - VI R 89/93
Aufwendungen für ein Studium zum Tonmeister nach einem Studium der Musiktheorie …
Dabei ist es unerheblich, ob der Steuerpflichtige im Anschluß an das abgeschlossene Erststudium zunächst berufstätig ist oder ob das Zweitstudium an das Erststudium anschließt, der Steuerpflichtige also faktisch noch keine Berufstätigkeit ausgeübt hat (vgl. BFH-Urteile vom 14. Februar 1992 VI R 26/90, BFHE 167, 127, BStBl II 1992, 556; VI R 69/90, BFHE 167, 502, BStBl II 1992, 961; VI R 106/90, BFHE 167, 505, BStBl II 1992, 962; vom 8. Mai 1992 VI R 134/88, BFHE 167, 538, BStBl II 1992, 965, und vom 10. Juli 1992 VI R 19/91, BFHE 168, 341, BStBl II 1992, 966).
- BFH, 19.04.1996 - VI R 19/95
Aufwendungen für das Studium in den USA als Werbungskosten
Er ist der Auffassung, sein Zweitstudium könne nicht anders beurteilt werden als der Fall des Wirtschaftsingenieurs (Urteil des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 10. Juli 1992 VI R 19/91, BFHE 168, 341, BStBl II 1992, 966).Die Aufwendungen eines Diplom-Ingenieurs für ein Zweitstudium, durch das er wirtschaftliche und betriebswirtschaftliche Kenntnisse erworben hat, um die Berufsbezeichnung "Diplom-Wirtschaftsingenieur" zu erlangen, hat der Senat als Werbungskosten anerkannt; er hat auf die für technische Führungskräfte bestehende Notwendigkeit, sich betriebswirtschaftlich-organisatorisch fortzubilden, hingewiesen (Urteil in BFHE 168, 341, BStBl II 1992, 966).
- FG Rheinland-Pfalz, 28.02.2002 - 6 K 2087/99
Abgrenzung zwischen Ausbildungskosten und Fortbildungskosten
Wenn hierbei nach dem Urteil des BFH vom 10. Juli 1992, BStBl II 1992, 966, unerheblich sei, ob der Steuerpflichtige im Anschluss an das abgeschlossene Studium zunächst berufstätig sei, ohne dass sich das Zweitstudium an das Erststudium anschließe, müsse erst recht unerheblich sein, ob er während dieser beiden Studien eine Zeit als Soldat verbringe.Die Entscheidung des BFH in BStBl II 1992, 966, auf die die Kläger verweisen, führt nicht zu einer anderen Beurteilung des Falles.
- BFH, 17.04.1996 - VI R 2/95
Aufwendungen einer Finanzbeamtin (Dipl.-Finanzwirtin
Auch hat der Senat bei einem Dipl. -Ingenieur die Aufwendungen für ein betriebswirtschaftliches Studium von drei Semestern zur Erlangung der Berufsbezeichnung "Dipl. -Wirtschaftsingenieur" als Werbungskosten anerkannt (Urteil vom 10. Juli 1992 VI R 19/91, BFHE 168, 341, BStBl II 1992, 966). - FG Nürnberg, 31.05.2006 - III 129/04
Rückzahlung von BAföG -Darlehen
Auch in seiner jüngeren Rechtsprechung verlangt dabei der BFH einen mehr oder minder konkreten Zusammenhang mit einer beruflichen Tätigkeit, was bei einem nach dem Abitur aufgenommenen Erststudium außerhalb eines konkreten Arbeitsverhältnisses regelmäßig nicht der Fall ist (…BFH-Urt. v. 4.12.2002 VI R 120/01, BStBl II 2003, 403 - Umschulung; v. 17.12.2002 VI R 137/01, BStBl II 2003, 407 - berufsbegleitendes Erststudium;… v. 27.5.2003 VI R 33/01, BFH/NV 2003, 1119; v. 10.7.1992 VI R 19/91, BStBl II 1992, 966 - aufbauendes Zweitstudium). - BSG, 21.01.1999 - B 11 AL 55/98 R
Arbeitslosengeld - Arbeitslosenhilfe - Anrechnung von Arbeitsentgelt aus …
Fortbildungskosten dagegen stehen, auch wenn sie durch die Erzielung der Einnahmen nicht unmittelbar verursacht, sondern nur veranlaßt sind, mit dem ausgeübten Beruf und den hierauf beruhenden Einnahmen in einem Zusammenhang, der es rechtfertigt, sie in vollem Umfang als Werbungskosten von den erzielten Einnahmen abzusetzen (BFHE 104, 197, 201; 126, 275, 276; 132, 49, 51; 156, 494, 496; 168, 341, 342). - FG Hessen, 20.10.1995 - 4 K 3768/92
Begriff der Werbungskosten bei nichtselbständiger Arbeit; Einordnung von …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 16.01.1998 - VI R 92/96
Aufwendungen für ein Vollstudium an einer Hochschule als Werbungskosten abziehbar
Dagegen können nach der neueren Rechtsprechung die Aufwendungen für ein zweites Hochschulstudium unter die als Werbungskosten nach § 9 Abs. 1 EStG abziehbaren Fortbildungskosten fallen, wenn es sich um ein Aufbaustudium handelt, mit dem kein Wechsel in einen anderen Beruf angestrebt wird, sondern die durch das Erststudium erworbenen Kenntnisse ergänzt oder vertieft werden sollen (BFH-Urteile vom 14. Februar 1992 VI R 26/90, BFHE 167, 127, BStBl II 1992, 556; VI R 69/90, BFHE 167, 502, BStBl II 1992, 961; VI R 106/90, BFHE 167, 505, BStBl II 1992, 962; vom 8. Mai 1992 VI R 134/88, BFHE 167, 538, BStBl II 1992, 965; vom 10. Juli 1992 VI R 19/91, BFHE 168, 341, BStBl II 1992, 966; in BFHE 180, 353, BStBl II 1996, 449). - BFH, 13.06.1996 - VI R 28/95
Abgrenzung einer Weiterbildungsmaßnahme von einer Berufsausbildung
- FG Niedersachsen, 20.06.2001 - 2 K (XII) 584/97
Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für ein Erststudium als Ausbildungskosten
- FG Niedersachsen, 06.08.1997 - XIII 252/93
Aufwendungen für eine Berufsausbildung oder eine Weiterbildung in einem nicht …
- FG Niedersachsen, 12.07.2000 - 9 K 73/97
Aufwendungen für ein Aufbaustudium nach Unterbrechung der beruflichen Tätigkeit …
- FG Schleswig-Holstein, 08.03.2000 - V 221/98
Fortbildungskosten bei Aufbaustudium trotz erstmaliger Erlangung
- FG Köln, 28.06.2002 - 10 K 5047/01
Aufwendungen für ein Erststudium
- FG Berlin, 16.05.2002 - 9 K 9208/99
Kosten eines Promotionsstudiums als vorweggenommene Werbungskosten
- FG Hessen, 02.04.2001 - 9 K 4334/99
Rechtsanwalt; Juristischer Vorbereitungsdienst; Referendarzeit; Zusatzstudium; …
- FG Münster, 27.08.2002 - 1 K 5930/01
Fahrtkosten zu einer neben der Arbeitsstätte länger als 3 Monate besuchten …
- FG Düsseldorf, 16.11.2001 - 13 K 5876/98
Fortbildungskosten; Ausbildungskosten; Berufsbegleitendes Erststudium; …
- FG Baden-Württemberg, 17.10.2001 - 9 K 248/96
Aufwendungen für den Erwerb der Verkehrsflugzeugführerlizenz als …
- FG Münster, 12.12.1997 - 11 K 3328/97
Aufwendungen für Erststudium bei Berufsausübung
- BFH, 31.01.1997 - VI R 84/96
Abzugsfähige Fortbildungskosten im Rahmen der Werbungskosten bei Aufwendungen für …
- FG Köln, 08.02.2000 - 9 K 1857/99
Werbungskostenabzug bei Aufbaustudium
- FG Hessen, 21.01.2002 - 2 K 808/99
Verkehrsflugzeugführer; Pilotenlizenz; Ausbildung; Fortbildung - Kosten für den …
- BFH, 30.10.1992 - VI R 25/90
Werbungskostenabzug für ein Zweitstudium (§ 9 EStG )
- FG Münster, 27.08.2003 - 1 K 5930/01
Ausgestaltung der einkommenssteuerrechtlichen Qualifizierung von Fahrten zu einer …
- FG Saarland, 14.06.2000 - 1 K 134/00
Yoga-Kurse eines Selbständigen als betriebliche Fortbildungskosten (§§ 4 Abs. 4, …
- FG Nürnberg, 12.12.2001 - III 41/01
Arbeitgeberbeiträge zur Direktversicherung
- FG Hamburg, 04.03.1999 - VI 202/97
Berücksichtigung von Kosten für ein Zweitstudium als Sonderausgaben oder …
- FG Thüringen, 19.08.1998 - III 96/98
Anerkennung von Aufwendungen aus zwei Studiengängen als Werbungskosten bei den …
- FG München, 26.03.1996 - 16 K 363/95
- FG München, 17.01.1995 - 12 K 3960/92
Abzugsfähigkeit von Studienkosten als Werbungskosten; Abgrenzung von …
- BFH, 10.07.1992 - VI R 148/89
Abzugsfähigkeit der Aufwendungen eines Diplom-Ingenieurs für ein Studium zur …
- FG Rheinland-Pfalz, 10.10.1997 - 3 K 1585/94
Aufwendungen für ein Zweitstudium als Ausbildungskosten oder Werbungskosten bei …
- FG Münster, 21.05.1996 - 2 K 3127/94
Aufwendungen eines Bierbrauingenieurs (Dipl.-Ing. TU) für ein Aufbaustudium zum …
- FG Baden-Württemberg, 18.11.1998 - 12 K 340/98
Fachhochschulstudium der Betriebswirtschaft als Werbungskosten bei den Einkünften …